Stiftungszweck und Antragsstellung

Die DGTI hat die gemeinnützige Stiftung Transfusionsmedizin und Immunhämatologie eingerichtet mit der Zweckwidmung der Förderung der Forschung auf den Gebieten der Transfusionsmedizin und Immunhämatologie.

Satzung

Welche Projekte werden gefördert?

Die Stiftung fördert auf Antrag wissenschaftliche Projekte, die in gemeinnützigen Einrichtungen oder bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Ziel der Stiftung ist es, für einen begrenzten Zeitraum die Durchführung eines Forschungsprojektes zu ermöglichen. In Frage kommt eine Finanzierung, um etwa die Machbarkeit eines größeren Projektes zu klären oder ein Vorprojekt zu fördern, das geeignet ist, ein nachfolgendes Projekt, etwa ein DFG- oder EU-Projekt, zu ermöglichen. Auch Projektgemeinschaften, betrieben von mehreren Forschern aus verschiedenen Institutionen oder Netzwerke zur Forschung innerhalb der DGTI werden gefördert.

Wonach richtet sich die Förderhöhe?

Eine Förderung hängt ab von der Beurteilung des Forschungsprojektes und von den finanziellen Voraussetzungen der Stiftung. Der Umfang eines möglichen Förderrahmens wird durch den jährlichen finanziellen Ertrag der Stiftung bestimmt; dieser kann schwanken. Im eingereichten Antrag auf das Forschungsprojekt muss eine konkrete Aufstellung der beantragten Mittel und deren Verwendung enthalten sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können: übersichtliche Projekte mit einem kurz- bis mittelfristigen Zeitrahmen, anteilige Personalkosten für eine begrenzte Dauer, anteilige Gerätekosten, Laboraufenthalte von Nachwuchswissenschaftler, etwa als Stipendiaten zur Erlernung oder Durchführung spezieller Techniken, oder aber Sachmittel für Reagenzien und andere Verbrauchsmaterialien.

Was ist nicht möglich?

Projektförderungen über längere Zeiträume gehören nicht zur Zielsetzung der Stiftung. Sie überschreiten deren finanziellen Spielraum. Auch umfangreiche Personalkosten, Investitionen oder Großgeräte können nicht beantragt werden. Forschungsprojekte, bei denen keine hinreichenden Hinweise auf eine mögliche erfolgreiche Durchführung vorliegen, haben keine Aussicht auf erfolgreiche Beantragung einer Förderung. In der Vergangenheit wurden Projekte in der Regel im Rahmen von unter 10.000 € bis ca. 40.000 € gefördert.

Wie stellt man einen Antrag?

Anträge an die Stiftung sind an den Vorstand der Stiftung zu richten und sollen sich an den Regeln für DFG-Anträge orientieren. Dazu gehört eine Gliederung des Antrags in folgende Abschnitte: Stand der Wissenschaft, eigene Fragestellung und Vorarbeiten, Programm und Ziel des Projektes, Aufstellung und Begründung der beantragten Mittel und deren Verwendungszweck, Einschätzung der Bedeutung des Projektes, Machbarkeit und Erfolgsaussichten. Eine Förderung von Projekten, die bereits durch andere Drittmittelgeber gefördert werden, ist nicht möglich.

Bewilligung

Die geförderten Projekte müssen sich an dem Stiftungszweck orientieren. Mit der Bewilligung einer Förderung übernimmt der Antragsteller die Pflicht zur Vorlage eines Zwischen- und Abschlussberichtes sowie von Belegexemplaren der aus dem geförderten Projekt hervorgehenden wissenschaftlichen Publikationen. Es muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, aus dem die sachgemäße Verwendung der Mittel hervorgeht. Ein Teilbetrag der bewilligten Fördersumme wird einbehalten und erst nach Vorlage des Abschlussberichtes freigegeben, nachdem diese Berichte vom Vorstand der Stiftung als ausreichend bewertet worden sind.

Welche Verpflichtungen hat man?

Die erzielten Ergebnisse der geförderten Projekte sind der Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen in der üblichen Form als Publikation und Tagungsbeiträge. Auf die Förderung des Projektes durch die Stiftung Transfusionsmedizin und Immunhämatologie ist in den Veröffentlichungen und bei Vorträgen ausdrücklich hinzuweisen.

Der Stiftungsvorstand nimmt Projektanträge entgegen und bewertet sie.

Derzeit werden keine Anträge entgegengenommen, der Vorstand der Stiftung wird die nächste Förderperiode auf dieser Webseite bekanntgeben.

 

Stiftungsvorstand

Prof. Gregor Bein 

Kontakt: gregor.bein@immunologie.med.uni-giessen.de

 

Prof. Dr. med. Siegfried Görg

Kontakt: Siegfried.Goerg@uksh.de 

 

Prof. Dr. med. Kai Gutensohn 

Kontakt: k.gutensohn@werlhof-institut.de

 

Einmal jährlich tagt der Beirat der Stiftung und erhält vom Stiftungsvorstand einen Bericht zu den Anträgen, dem Vermögen und der Jahresabrechnung. Eine Zusammenfassung der Stiftungsaktivitäten wird jeweils anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung vorgestellt.

Beirat

Herr Prof. Holger Hackstein, Herr Prof. Dr. med. V. Kiefel, Frau Prof. Dagmar Barz, Herr Prof. Torsten Tonn, Frau Prof. Althaus