Förderrichtlinien der Stiftung Transfusionsmedizin und Immunhämatologie
Die Stiftung Transfusionsmedizin und Immunhämatologie fördert die Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und Immunhämatologie. Der Stiftungszweck wird vorrangig durch die Förderung transfusionsmedizinischer Forschungsvorhaben verwirklicht.
I. Fördergrundsätze
Ziel der Förderung ist es, jährlich Forschungstätigkeiten von gemeinnützigen Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und Immunhämatologie finanziell zu unterstützen. In Ausnahmefällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre erstrecken. Außerdem können auch Einzelpersonen nach Maßgabe der Stipendienrichtlinien unterstützt werden.
II. Förderung und Förderhöhe
Die Höhe der Förderung pro Projekt ist nicht begrenzt. Sie orientiert sich jedoch an den weiteren von der Stiftung geförderten Projekten und dem erzielten jährlichen Ertrag des Stiftungsvermögens. Die bewilligten Mittel stehen nur für den in der Bewilligung genannten Zweck und nur in der bewilligten Höhe zur Verfügung. Zusätzliche Mittel können bereitgestellt werden. Eine Mehrfachförderung von bereits durch andere Förderer gedeckter Projekte ist ausgeschlossen.
III. Antragstellung
Über die Vergabe von Förderungen entscheidet der Vorstand der Stiftung Transfusionsmedizin und Immunhämatologie während des gesamten Geschäftsjahres. Dem Stiftungsbeirat steht ein Einspruchsrecht zu. Anträge auf Gewährung von Fördergeldern sind bei dem Vorstand der Stiftung zu stellen. Die Unterlagen können sowohl per Email als auch schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag beizufügen sind die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Bei Antragstellung durch eine gemeinnützige Körperschaft sind die aktuelle Fassung der Satzung und ein Körperschaftsteuerbescheid hinzuzufügen. Die Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.
IV. Auszahlung und Nachweis
Die bewilligte Förderung wird durch die Stiftung auf ein vom Empfänger benanntes Konto der Institution des Empfängers (in der Regel des Forschungsreferates) ausgezahlt. Der Förderungsempfänger ist zur Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises verpflichtet. Dieser besteht aus einem Nachweis über die Mittelverwendung sowie einem Bericht, in dem das erzielte Ergebnis und der Erfolg darzustellen ist. Die Stiftung behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen.
V. Rücknahme und Rückzahlungspflicht
Werden zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt, die schon zum
Bewilligungszeitpunkt vorlagen und deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätte, kann eine Rücknahme der Förderung erfolgen. Werden solche Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann die Stiftung die ausgezahlten Mittel zurückfordern.
VI. Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
VII. Inkrafttreten
Diese Richtlinien traten mit Datum vom 01.10.2016 in Kraft.